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Hundeplatzordnung

Kleine Hundeplatzordnung des Hundesportvereins Landseer Wasserarbeitsgruppe NRW e. V. /Mitglied im DVG

Liebe Hundefreunde,
wir wollen keine Ordnung um der Ordnung willen, aber im Interesse unserer Gemeinschaft von Hundefreunden kommen auch wir ohne einen Rahmen, der für ALLE gilt, nicht aus.
Diese Ordnung soll zum besseren Miteinander auf dem Übungsgelände dienen.

Um den Ausbildungs- und Übungsbetrieb reibungslos durchzuführen und den Aufenthalt auf dem Gelände der Yachtschule Harkortsee für alle positiv und möglichst ohne Probleme gestalten zu können, sind folgende Grundsätze zu beachten und einzuhalten:

1.) Das Betreten des Yachtschulgeländes geschieht auf eigene Gefahr.
Der Verein und die Yachtschule Harkortsee übernimmt keine Haftung für Sach-, Vermögens oder Personenschäden.
Für die Dauer des Platzaufenthaltes bleibt der Hundeführer / Hundehalter verantwortlicher und Haftender für seinen Hund.

Auf dem Gelände der Yachtschule sind Mitglieder und interessierte Gäste willkommen, wenn sie körperlich und geistig in der Lage sind, ihren Hund zu führen.

2.) Das Yachtschulgelände darf nur mit gesunden Hunden betreten werden.

3.) Das Üben auf dem Gelände der Yachtschule ist nur zu den Übungszeiten an den jeweiligen Übungstagen und in Absprache mit dem Yachtschulbesitzer, Herrn Lutz Heinbach, gestattet. Training an den übungsfreien Tagen ist nur nach Absprache mit dem Ausbildungswart sowie den Organen des Vereins bzw. dem vom Vorstand dafür benannten Vertreter erlaubt.
Kinder dürfen bis zu einem Alter von 14 Jahren nur in Begleitung angehöriger Erwachsener und auf deren Verantwortung mit dem eigenen Hund am Training teilnehmen. Im Wasserbereich ist für Jugendliche das Tragen einer Schwimmweste zwingend vorgeschrieben.

4.) Das Gelände der Yachtschule darf nur unmittelbar nach dem Übungsbetrieb und unter Aufsicht als "Hundespielplatz" genutzt werden.

5.) Die Einteilung und Leitung des Übungsbetriebs obliegt dem Ausbildungswart sowie den Organen des Vereins bzw. dem vom Vorstand dafür benannten Vertreter.Deren Anweisung ist jeweils Folge zu leisten, damit ein möglichst reibungsloser und
fachgerechter Trainingsablauf gewährleistet ist.

6.) Vor dem Betreten des Yachtschulgeländes haben die Hundeführer ihren Hunden ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu lösen. Verunreinigungen durch Hunde sind vom Hundeführer / Hundehalter mittels des geeigneten Gerätes sofort zu entfernen.
 
7.) Für alle Hunde auf dem gesamten Yachtschulgelände besteht, mit Ausnahme bei den gemäß Ausbildungsordnungen erforderlichen Übungseinheiten Leinenzwang. Bereits beim Verlassen des Autos muss der Hund angeleint sein.
Ausnahmen zur Leinenpflicht werden nur vom Ausbilder erlassen.

8.) Alle auf dem Gelände befindlichen Hunde müssen geimpft sein und müssen eine Haftpflichtversicherung haben.
Auf Verlangen des Vorstandes sind die Nachweise vorzulegen.

9.) In das Yachtschulhaus dürfen Hunde nur mit Genehmigung des Yachtschulbesitzers.

10.) Die Arbeiten mit läufigen Hündinnen sind unter Rücksichtnahme möglich. Eine Absprache mit dem zuständigen Ausbildungswart ist zwingend erforderlich.

11.) Auf kameradschaftliches, sportliches und faires Verhalten legen wir großen Wert. Gegenseitige Rücksichtnahme auf dem Yachtschulgelände bedingt auch ein angemessenes Verhalten der Hunde.

12.) Nichteinhaltung dieser Platzordnung kann mit einem Platzverweis geahndet werden.

gez. der VorstandÜberschrift
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